1. Allgemeines 

Servito eine einfache Gesellschaft (nachfolgend „Servito“), stellt eine Plattform zur Vermittlung von Bewirtungsleistungen und sonstigen Leistungen im Zusammenhang mit dem Konsum von Speisen und Getränken (nachfolgend „Gastronomieangebote“) von mit Servito zusammenarbeitenden Restaurants, Bars, Clubs, Cafés oder sonstigen gastronomischen Einrichtungen (nachfolgend „Sie“ oder „Gastronomiebetreiber“) zur Verfügung, welche über die Verwendung einer hierfür bestimmten Anwendungssoftware (nachfolgend „Applikation“ oder „App“) für mobile Endgeräte (Smartphones und Tabletcomputer) und/oder entsprechende Internetseiten (beispielsweise https://www.servito.me/) genutzt wird („Applikation“, „App“ und die Website https://www.servito.me/ nachfolgend als „Portal“ zusammengefasst). Nutzer des Portals (nachfolgend „Kunden“) können über das Portal Gastronomieangebote innerhalb der Lokalitäten eines Gastronomiebetreibers bestellen und bezahlen sowie je nach Gastronomiebetreiber auch Gastronomieangebote ausserhalb der Lokalitäten des Gastronomiebetreibers zur Abholung vorbestellen. Dabei entsteht ein Vertrag über die Gastronomieangebote ausschliesslich zwischen dem Kunden und dem Gastronomiebetreiber. Die Bestellung und die Bezahlung über das Portal sowie die Auslieferung der Bestellung durch den Gastronomiebetreiber erfolgen – wenn nicht ausdrücklich anders im Portal beschrieben – innerhalb des gastronomischen Bereiches (wie durch den Gastronomiebetreiber definiert). Servito bietet selbst keine Gastronomieangebote an und betreibt keine Restaurants und ist daher nicht verantwortlich für die auf der Website des Gastronomiebetreibers und/oder innerhalb des Portals aufgeführten Gastronomieangebote und haftet nicht für die Richtigkeit dieser Gastronomieangebote, Zutaten oder Allergene.

2. Geltungsbereich dieser AGBs

2.1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Leistungen von Servito, die im Zusammenhang mit der Bereitstellung und dem Betrieb des Portals für die Gastronomieangebote des jeweiligen Gastronomiebetreibers stehen.

2.2. Diese AGB ergänzen die zwischen Servito und dem Gastronomiebetreiber im ausgefüllten Fragenkatalog unter der Bezeichnung „Partnervertrag“ getroffenen Vereinbarungen (nachfolgend „Partnervertrag“). Die Bedingungen des Vertragsverhältnisses zwischen Servito und dem Gastronomiebetreiber bestimmen sich nach dem ausgefüllten und unterzeichneten Partnervertrag sowie diesen AGB. Im Falle widersprüchlicher Bestimmungen gelten die im Partnervertrag getroffenen Vereinbarungen vor diesen AGB.

2.3. Für das Vertragsverhältnis zwischen Servito und dem Gastronomiebetreiber gelten ausschliesslich diese AGB und der jeweilige Partnervertrag. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, sofern nicht Servito ihrer Geltung ausdrücklich und mindestens in Textform zugestimmt hat. Eines gesonderten Widerspruchs oder Hinweises auf die ausschliessliche Geltung dieser AGB bedarf es nicht. Auch vorbehaltliche Leistungen durch Servito stellen keine konkludente Zustimmung zu abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen dar.

2.4. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten diese AGB in der bei Abschluss des Partnervertrages mitgeteilten Fassung. Servito ist berechtigt, einzelne, mehrere oder sämtliche Bestimmungen dieser AGB zu ändern. Die Änderungen werden dem Gastronomiebetreiber mindestens vier Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten der Änderung der AGB mitgeteilt. Sofern der Gastronomiebetreiber den Änderungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Mitteilung widerspricht, gelten die Änderungen als akzeptiert.

3. Vertragsschluss und Laufzeit

3.1. Das Vertragsverhältnis zwischen Servito und dem Gastronomiebetreiber kommt mit Unterzeichnung des Partnervertrages durch beide Parteien oder durch die Registrierung und Akzeptierung des Vertrags über das Portal, zustande.

3.2. Der Partnervertrag kann von beiden Parteien mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden, sofern der Partnervertrag keine abweichenden Regelungen enthält.

4. Hard- und Software, erstmalige Einrichtung und Einrichtungsgebühren

4.1. Für die Nutzung der von Servito unter Ziffer 5. näher bezeichneten und definierten Services ist die Einrichtung der hierfür erforderlichen Hard- und Software in der Lokalität des Gastronomiebetreibers notwendig. Sofern im Partnervertrag nicht abweichend geregelt, stellt Servito dem Gastronomiebetreiber die für die Nutzung der Services erforderliche Software grundsätzlich zur Verfügung. Die Hardwarekomponenten sind jedoch seitens des Gastronomiebetreibers selbstständig, käuflich zu erwerben (beispielsweise Computer, Drucker, Tablet, Smartphones, andere Endgeräte und ggf. speziell auf den Gastronomiebetreiber zugeschnittene Marketingunterlagen). Ebenfalls wird eine stabile WLAN-Verbindung für die Benutzung der mobilen Endgeräte durch den Gastronomiebetreiber zur Verfügung gestellt. Auf Wunsch des Gastronomiebetreibers übernimmt Servito auch die Einrichtung in den jeweiligen Lokalitäten in dem Gastronomiebetreiber, die Kosten hierfür richten sich nach dem Partnervertrag. Andernfalls stellt Servito dem Gastronomiebetreiber entsprechenden Support und Anleitungen zur eigenständigen Installation zur Verfügung. Im Falle eines aus Sicht von Servito erforderlichen oder sinnvollen Austauschs bzw. Updates von Hard- und/oder Software ist Servito berechtigt, diese in Absprache mit dem Gastronomiebetreiber durchzuführen.

4.2. Der Gastronomiebetreiber ist zur Mitwirkung an der Installation bzw. eines Austauschs oder Updates und zur Verfügungstellung der für die Installation der Hard- und Software benötigten Zugänge, Informationen, ggf. auch Kennwörter, etc. verpflichtet. Dem Gastronomiebetreiber ist bewusst, dass eine Nutzung des Portals in seinen Lokalitäten nur möglich ist, wenn die Hard- und Software funktionsgerecht eingerichtet und seitens des Gastronomiebetreibers betrieben wird.

4.3. Servito übernimmt im Rahmen der erstmaligen Einrichtung das Design des „App-Auftritts“ und die Herstellung des Werbematerials zur Auslegung in bzw. ggf. auch ausserhalb der Lokalitäten des Gastronomiebetreibers.

4.4. Für die erstmalige Einrichtung der Hard- und Software, das Design für die individualisierte Darstellung innerhalb der Servito-App sowie die Herstellung von Werbematerial erhält Servito eine Einrichtungsgebühr wie im Partnervertrag vereinbart.

4.5. Servito gewährt dem Gastronomiebetreiber für die Laufzeit des Partnervertrages eine persönliche, weltweit gültige, nicht übertragbare, nicht ausschliessliche, widerrufliche und nicht unterlizenzierbare Lizenz für die Verwendung der von Servito zur Verfügung gestellten Software. Diese Lizenz gilt ausschliesslich für die Verwendung der Software auf eine Weise, die diesen Bedingungen und den Datenschutzbestimmungen von Servito entspricht. Nach Beendigung des Partnervertrages erlischt die Lizenz, ohne dass es hierfür einer ausdrücklichen Erklärung bedarf.

4.6. Dem Gastronomiebetreiber ist es untersagt, die von Servito zur Verfügung gestellte Software zu kopieren, zu verändern, zu verteilen, zu verkaufen oder zu vermieten, die Software zurückzuentwickeln (Reverse Engineering) oder ihren Quellcode zu extrahieren, sofern hierfür nicht eine schriftliche Einwilligung von Servito erteilt wird.

4.7. Bei Beendigung des Partnervertrages ist die überlassene Hard- und Software unverzüglich und vollständig an Servito zurückzugeben bzw. zu deinstallieren.

5. Leistungen von Servito innerhalb des Portals (Die “Services”)

5.1. Das Portal bietet den Kunden die Möglichkeit, Menüinformationen des Gastronomiebetreibers abzurufen sowie Gastronomieangebote zu bestellen und zu bezahlen (zusammenfassend die „Services“). Möglich ist die Verfügbarkeit einzelner Services, sämtlicher Services sowie eine Kombination verschiedener Services.

5.2. Welche Services in oder ausserhalb („Servito To Go“) einer Lokalität des Gastronomiebetreibers bestehen sollen, wird im Partnervertrag verbindlich festgelegt. Nachträgliche Änderungswünsche im Hinblick auf die einzelnen Services werden von Servito im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren umgesetzt. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt der Gastronomiebetreiber.

5.3. Das Portal bietet die Nutzung der Services an, wenn sich der Kunde innerhalb des gastronomischen Bereiches – wie durch den Gastronomiebetreiber definiert – befindet. Der Standort des Kunden wird mittels gängiger Ortungstechnologien wie beispielsweise Bluetooth-Sender (iBeacons), NFC, QR-Codes am Platz oder GPS ermittelt. Für die Benutzung des Portals durch die Kunden ist erforderlich, dass in der Lokalität des Gastronomiebetreibers die entsprechende Ortungstechnologie aktiviert ist sowie ggf. die entsprechende GPS-Ortung und eine für die Kunden nutzbare Internetverbindung (z.B. freies WLAN) funktionieren.

5.4. Das Portal bietet darüber hinaus die Möglichkeit, Bestellungen über das Portal ausserhalb des gastronomischen Bereiches – wie durch den Gastronomiebetreiber definiert – aufzugeben, sofern der Gastronomiebetreiber im Partnervertrag diese Option („Servito To Go“) für seine Lokalität ausgewählt hat.

5.5. Sofern im Partnervertrag nicht abweichend geregelt, ist Servito nach eigenem Ermessen berechtigt, alle oder einzelne Services ganz oder teilweise einzustellen, auszusetzen, anzupassen, zu ändern oder einzuschränken. Über Änderungen wird dem Gastronomiebetreiber auf einem der zwischen den Parteien gängigen Informationswegen (beispielsweise telefonisch, per WhatsApp, SMS oder E-Mail) informiert.

5.6. Der Gastronomiebetreiber ist verpflichtet, im Rahmen seiner Kapazitäten die angebotenen Services zu nutzen, sofern nicht ausnahmsweise wichtige Gründe die Nutzung verhindern.

6. Gastronomieangebote innerhalb des Portals

6.1. Die Informationen für den App-Auftritt werden seitens des Gastronomiebetreibers an Servito übermittelt. Dabei hat der Gastronomiebetreiber auch sämtliche Informationen über Allergene und die gesetzlich erforderlichen Angaben zu kennzeichnungspflichtigen Waren, Zusatzstoffen etc. zu übermitteln. Für die im Rahmen des Portals enthaltenen Inhalte in Bezug auf Gastronomieangebote des Gastronomiebetreibers, insbesondere die hinterlegten Menükarten einschliesslich der angebotenen Speisen, Getränke und Preise, ist ausschliesslich der Gastronomiebetreiber verantwortlich, sofern nicht Fehler bei der Eingabe der Informationen durch Servito erfolgt sind. Der Gastronomiebetreiber hat eigenverantwortlich dafür Sorge zu tragen, dass die Inhalte korrekt und aktuell sind.

6.2. Der Gastronomiebetreiber hat Änderungswünsche in Bezug auf den App-Auftritt an Servito mindestens sieben Werktage vor Durchführung der Änderung in Text- oder strengerer Form (SMS, E-Mail oder WhatsApp reichen aus) mitzuteilen. Servito wird diese Änderungswünsche im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren zeitnah umsetzen, möglichst innerhalb einer Frist von sieben Werktagen.

6.3. Die Preise für die Gastronomieangebote können für den Fall der Bestellung und/oder Bezahlung über das Portal abweichend von der regulären Preisliste sein.

6.4. Das Portal kann Empfehlungen zu bestimmten Gastronomieangeboten des Gastronomiebetreibers (bspw. aktuelle Tagesangebote, Happy Hour-Angebote, Specials u.ä.) enthalten, sofern der Gastronomiebetreiber im Partnervertrag diese Option für seine Lokalität ausgewählt hat.

6.5. Der Bewirtungsvertrag und/oder ein sonstiger Vertrag über oder im Zusammenhang mit der Wahrnehmung von Gastronomieangeboten des Gastronomiebetreibers kommt ausschliesslich zwischen dem Kunden und dem Gastronomiebetreiber zustande. In diesem Vertragsverhältnis ist allein der Gastronomiebetreiber für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen (beispielsweise der lebensmittel- und jugendschutzrechtlichen Regelungen) verantwortlich.

7. Abwicklung der Gastronomieangebote, Zahlungsverkehr

7.1. Das Portal dient lediglich als Vermittlungsinstrument und Hilfsmittel bei der Anbahnung und Abwicklung des zwischen dem Kunden und dem Gastronomiebetreiber zustande kommenden Vertragsverhältnisses. Servito vermittelt zu diesem Zwecke die Bestellungen des Kunden an den Gastronomiebetreiber und rechnet diese im Namen und auf Rechnung des Gastronomiebetreibers ab. Ein Anspruch gegen Servito auf Durchführung dieser Services besteht nicht.

7.2. Der Gastronomiebetreiber ist verpflichtet, die über das Portal bestellten Gastronomieangebote mit mindestens der gleichen Sorgfalt und Wichtigkeit zu behandeln wie beim Servicepersonal direkt aufgegebene Bestellungen. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Beschaffenheit der Waren und Wartezeit.

7.3. Bei Vorbestellungen für eine bestimmte Zeit („Servito To Go“) gewährleistet das Restaurant die Fertigstellung der bestellten Waren zum Abholzeitpunkt.

7.4. Für Gastronomieangebote, die über das Portal bestellt und bezahlt werden, agiert Servito als eingeschränkter Inkassobevollmächtigter des Gastronomiebetreibers, d.h. die auf diese Weise getätigten Zahlungen der Kunden werden so behandelt, als hätten die Kunden diese direkt an den Gastronomiebetreiber geleistet. Die geleisteten Zahlungen werden von Servito mithilfe eines oder mehrerer hierfür eingeschalteter Zahlungsabwickler (nachfolgend „Zahlungsabwickler“) monatlich (falls nichts anderes vertraglich vereinbart) an den Gastronomiebetreiber weitergeleitet. Die Verarbeitung der Zahlungen der Kunden unterliegt in Ergänzung zu diesen AGB den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sonstigen Geschäftsbedingungen und Datenschutzrichtlinien des Zahlungsabwicklers sowie des vom Kunden gewählten Zahlungsanbieters (beispielsweise des Kreditkarten-Ausstellers der Kunden, TWINT oder von PayPal). Servito ist nicht verantwortlich für etwaige Fehler des Zahlungsabwicklers.

8. Vergütung

8.1. Für die Bereitstellung und Durchführung der Services innerhalb des Portals erhält Servito die im Partnervertrag vereinbarte Vergütung. Sämtliche Vergütungen verstehen sich als Netto-Beträge zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Sofern ein Provisionsanspruch für über das Portal bestellte und/oder bezahlte Gastronomieangebote vereinbart wird, bezieht sich dieser auf den Brutto-Warenkorb inklusive Trinkgeld.

8.2. Zum Zwecke der Ermittlung des Servito zustehenden Vergütungsanspruchs werden von der Anwendungssoftware Daten in Bezug auf die über das Portal bestellten und/oder bezahlten Gastronomieangebote des Gastronomiebetreibers übermittelt. Der Gastronomiebetreiber erklärt sich ausdrücklich einverstanden sowohl mit der Übermittlung als auch der Verwertung dieser Daten zum Zwecke der Rechnungsstellung und des Nachweises für die von Servito erbrachten Leistungen. Ebenso erklärt sich der Gastronomiebetreiber ausdrücklich einverstanden mit der Verwertung dieser Daten zu Analysezwecke, um dem Gastronomiebetreiber die Daten monatlich oder ggf. sogar auf Tagesbasis aufbereitet präsentieren zu können.

8.3. Sofern im Partnervertrag Rabatte vereinbart wurden für den Fall, dass ein bestimmter im Partnervertrag festgelegter Prozentanteil sämtlicher Umsätze innerhalb der Lokalität des Gastronomiebetreibers über das Portal bestellt und/oder bezahlt werden, obliegt es dem Gastronomiebetreiber, Servito den Eintritt der für den Rabatt massgeblichen Umstände mitzuteilen. Sofern Zweifel bezüglich der erreichten Umsatzanteile bestehen, kann Servito vom Gastronomiebetreiber einen anonymisierten Auszug aus dem Kassensystem anfragen. Der Gastronomiebetreiber muss diese Mitteilung zum Zwecke der Reduzierung der Provision innerhalb des auf den Abrechnungszeitraum (in welchem die Voraussetzungen für eine Reduzierung der Provision vorliegen) folgenden Monats machen, andernfalls können die Rabatte nicht gewährt werden. Die Erstattung der zu viel gezahlten Provision erfolgt spätestens im Rahmen der übernächsten Abrechnung, wobei der überschiessende Betrag unverzinslich ist.

8.4. Die Vergütung ist auch dann geschuldet, wenn die erfolgreiche Durchführung einzelner Services aus Gründen unterbleibt, die nicht in der Sphäre von Servito liegen (bspw. instabile WLAN-Verbindung innerhalb der Lokalität).

8.5. Die Vergütung ist fällig und zahlbar mit Rechnungsstellung.

9. Geheimhaltung, Vertraulichkeit

9.1. Die Parteien sind verpflichtet, den Inhalt des jeweiligen Partnervertrages sowie alle im Rahmen der Anbahnung oder Durchführung ihrer Vertragsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen über die jeweils andere Partei vertraulich zu behandeln und nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des anderen Vertragspartners Dritten zugänglich zu machen. Dies gilt insbesondere für Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse, wirtschaftliche Verhältnisse, Kundendaten, Kennwörter (z.B. WLAN-Passwort) sowie Informationen, die ausdrücklich als vertraulich bezeichnet sind. Diese Pflicht gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus fort. Ausgenommen hiervon sind Informationen, die bereits öffentlich bekannt sind. Die Geheimhaltungspflicht gilt darüber hinaus nicht, soweit aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder einer gerichtlichen oder behördlichen Anordnung eine Pflicht zur Offenlegung besteht.

9.2. Die Parteien belehren ihre jeweiligen Mitarbeiter sowie Dritte, die sie im Rahmen der Durchführung des Partnervertrages beauftragen, über die Geheimhaltungspflicht. Sie bewahren ihnen zur Verfügung gestellte vertrauliche Unterlagen, Geräte, insbesondere die zur Verfügung gestellte Hard- und Software, dergestalt auf, dass ein Zugang durch unberechtigte Dritte ausgeschlossen ist.

9.3. Die Daten in Bezug auf die über das Portal bestellten und bezahlten Gastronomieangebote des Gastronomiebetreibers werden von der Anwendungssoftware automatisch an Servito übermittelt. Die übermittelten Daten dürfen von Servito ausgewertet und zum Zwecke der Abrechnung der von Servito erbrachten Leistungen genutzt werden. Die Daten dürfen ferner für Auswertungen in Bezug auf die Nutzerfreundlichkeit, Features etc. genutzt werden.

10. Datenschutz

10.1. Die Parteien sind verpflichtet, im Rahmen ihrer Vertragsbeziehung die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften zu beachten.

10.2. Der Gastronomiebetreiber ist insbesondere verpflichtet, im Hinblick auf ihm im Zusammenhang mit der Nutzung der Services bekannt gewordenen personenbezogenen Daten die geltenden einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften in ihrer jeweils aktuellen Fassung zu beachten.

10.3. Servito verwendet Cookies und Google Analytics zur Verbesserung der Funktionalität des Portals. Weitere Informationen sind in den Datenschutzbestimmungen abrufbar.

11. Haftung

11.1. Servito haftet gegenüber dem Gastronomiebetreiber nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Unberührt hiervon bleibt die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haftet Servito nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Partnervertrag prägt und auf die Anbieter und Kunde vertrauen dürfen.

11.2. Servito haftet dem Gastronomiebetreiber gegenüber nicht für ausstehende Zahlungen der Kunden oder Schadensersatzforderungen des Gastronomiebetreibers gegenüber den Kunden. Servito haftet nicht bei unrechtmässiger Nutzung und Bestellung durch Drittpersonen.

11.3. Servito haftet gegenüber den Kunden nicht für die im Portal aufgeführten Gastronomieangebote, insbesondere die hinterlegten Menükarten einschliesslich der angebotenen Speisen, Getränke und Preise. Ferner haftet Servito gegenüber den Kunden nicht für die Beschaffenheit der bestellten Gastronomieangebote des Gastronomiebetreibers, beispielsweise für Lebensmittelvergiftungen oder allergische Reaktionen der Kunden. Zusätzlich haftet Servito nicht für die Kontrolle der rechtlichen definierten Altersbegrenzungen wie bspw. Ausschank von Alkohol an minderjährige Personen. Im Falle einer etwaigen Inanspruchnahme von Servito durch Kunden aufgrund der Beschaffenheit der bestellten Gastronomieangebote des Gastronomiebetreibers verpflichtet sich der Gastronomiebetreiber, Servito von sämtlichen Ansprüchen freizustellen.

11.4. Im Falle eines Ausfalls der Servito-Plattform übernimmt Servito keine Haftung. Der Gastronomiebetreiber ist daher verantwortlich für die fortlaufende Führung seines Kerngeschäfts auf traditionellem Wege.

11.5. Der Gastronomiebetreiber haftet für sämtliche Beschädigungen an der seitens Servito zur Verfügung gestellten Hardware, auch wenn die Beschädigung bei leichter Fahrlässigkeit oder durch Erfüllungsgehilfen des Gastronomiebetreibers erfolgte.

12. Logo, Referenznennung, Eigenwerbung

12.1. Servito darf den Gastronomiebetreiber auf seiner Website oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen und auf die Verwendung des Portals durch den Gastronomiebetreiber im Rahmen der Eigenwerbung hinweisen sowie zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben.

12.2. Zu dem in Ziffer 12.1. genannten Zweck darf Servito das LOGO des Gastronomiebetreibers auf der Homepage von Servito und/oder in sonstigen Medien verwenden. Darüber hinaus darf das Logo zwecks Gestaltung des Auftritts des Gastronomiebetreibers innerhalb des Portals genutzt werden. Das Gleiche gilt für sonstige Rechte des Gastronomiebetreibers hinsichtlich der von ihm verwendeten Texte, Bilder, Muster, u.ä.

12.3. Der Gastronomiebetreiber wird Servito innerhalb und ausserhalb seiner Lokalitäten bewerben, sofern Servito dies nicht ausdrücklich gegenüber dem Gastronomiebetreiber untersagt.

13. Schriftformerfordernis

Sämtliche Änderungen des Partnervertrages oder dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Ausgenommen hiervon sind einseitige Änderungen dieser AGB durch Servito nach Massgabe von Ziffer 2.4. dieser AGB.

14. Aufrechnung

Eine Aufrechnung gegen Forderungen von Servito ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

15. Datenschutz

15.1. Die Nutzung des Portals unterliegt den Datenschutzbestimmungen von Servito. Die Datenschutzbestimmungen sind unter https://www.servito.me/datenschutz abrufbar.

15.2. Servito erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten der Kunden nur soweit dies zur Erfüllung des Vertragszwecks erforderlich ist oder der Kunde seine Einwilligung hierzu erteilt hat.

16. Rechtswahl, Gerichtsstand

16.1. Für das Vertragsverhältnis zwischen Servito und dem Gastronomiebetreiber gilt das Recht der Schweizerischen Eidgenossenschaft unter Ausschluss der Vorschriften des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist der Sitz von Servito.

16.2. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen Servito und dem Gastronomiebetreiber (einschliesslich solcher über das Bestehen oder die Beendigung des Vertragsverhältnisses) sind in erster Instanz die Gerichte in Baden ausschliesslich zuständig, sofern das Restaurant Kaufmann ist. Dies gilt unabhängig davon, ob der Auftraggeber seinen Sitz in der Schweiz oder im Ausland hat.

Baden, 16. September 2024